Präambel
Die nachfolgenden Regeln gelten zwischen dem Veranstalter und den LAN-Teilnehmern, sowie auch zwischen den LAN-Teilnehmern der LAN untereinander. Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Anmeldung, die in dieser Vereinbarung enthaltenen Vorschriften an und erklärt durch seine Anmeldung, diese Vorschriften gelesen und verstanden zu haben.
§1 Allgemeine Bestimmungen
- Die Veranstaltung der LAN-Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
- Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu Gute.
- Der bereits überwiesene Betrag wird nicht zurückerstattet. Es sei denn, die maximale Teilnehmerzahl wurde erreicht und das Geld bereits angewiesen oder die Veranstaltung fällt aus.
- Der Veranstalter haftet für keine wie auch immer gearteten Schäden, welche während der LAN wie auch immer entstehen. Der Ausschluss der Haftung bezieht sich auf fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Gehilfen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für solche Schäden, welche Personen oder Sachen auch immer dadurch entstehen, dass gegen die Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen wird.
- Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
- Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht am geplanten Tag durchführbar sein, wird ein Ersatztermin vorgegeben. Sollte der Teilnehmer an diesem Ersatztermin zeitlich nicht teilnehmen können, wird ihm der bereits geleistete Teilnahmebetrag erstattet.
§2 Voraussetzungen zur Teilnahme
- Jeder Teilnehmer muss das Mindestalter von 16 bzw. 18 Jahren erreicht haben. Eine Überprüfung des Personalausweises behält sich der Veranstalter vor. Sollte sich herausstellen, dass der Teilnehmer unter 16 Jahre ist, folgen ein unverzüglicher Ausschluss und die Mitteilung an die Vorgesetzten und Behörden. Für Jugendliche (16- und 17-jährige) gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Tabak- und Alkoholkonsums, sowie in Bezug auf die ausschließliche Verwendung von zugelassenen Spielen für diese Altersgruppe. Jugendliche müssen bei der Eingangsregistrierung neben ihrem Ausweis eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Vollmacht zur Übernahme der Aufsichtspflicht und eine Kopie des Personalausweises des unterzeichnenden Erziehungsberechtigten vorlegen. Die Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Jugendlichen entbinden den Veranstalter durch Unterzeichnung der Vollmacht von jeglicher Haftung bei Personen- oder Sachschäden, die der Jugendliche Teilnehmer im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung erleiden könnte. Die Vollmachtserklärung findest du in unserer FAQ.
- Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekannt gegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls nachweisen.
- Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen betriebsbereiten Rechner inkl. Monitor, Tastatur, sonstige Eingabegeräte (Maus, Joystick etc.), min. 10 Meter Netzwerkkabel mit RJ-45 Stecker (kein Cross-Over), Stromstecker, Mehrfachsteckdose, KOPFHÖRER etc. mit und ist auch für dieses verantwortlich.
- Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich. Es ist darauf zu achten, dass das System virenfrei ist (aktueller Virenscanner), sodass ein Scan vor der Veranstaltung auf Viren empfohlen wird.
- Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
§3 Bestimmungen während der LAN
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund von der aktuellen und zukünftigen Veranstaltungen auszuschließen und den vom ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zu rehfundieren.
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
- Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da eine Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
- Es gilt während der Veranstaltung Alkohol-, und Rauchverbot. Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen vom Veranstalter aufgehoben werden.
- Das Benutzen von Kopfhören ist Pflicht. Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern oder Subwoofern, ist verboten.
- Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
- Den Anweisungen der Organisatoren bezüglich Verhalten ist unbedingt Folge zu leisten. Dies betrifft insbesondere Lärmentwicklung und Müllerzeugung in der Umgebung der LAN-Räumlichkeiten. Ein Verstoß gegen die Anweisungen führt zum sofortigen Ausschluss aus der LAN.
- Der Veranstalter verpflichtet sich zur Verfügungsstellung und Betrieb des Computernetzwerkes sowie auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerk-, Stromanschluss etc. als Gegenleistung für den geleisteten Teilnahmebeitrag.
- Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen so rasch wie möglich und nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Einrichtungen des Veranstalters und etwaiges zur Verfügung gestelltes Equipment pfleglich zu behandeln. Etwaig vom Teilnehmer verursachten Schäden sind von diesem unverzüglich zu ersetzen.
§4 Turniere und Preisvergabe
- Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
- Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.
- Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
- Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.
§5 Zum Abschluss der Veranstaltung
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, etc.).
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet seinen entstandenen Müll selber zu entsorgen oder ihn in die dafür ausgelegten Mülltonnen zu entsorgen.
- Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.